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Sie erhalten profitable und hochqualitätive Dienstleistungen, um Mehrwert für die Natur zu schaffen mittels innovativer und intelligenter Planungen und Konzepten. Entweder, um den Eingriff in die Natur zu minimieren und damit einen Beitrag für die Nachhaltigkeit zu leisten oder sogar die Welt ein wenig optimaler und grüner zu gestalten. Alles, was wir tun, dient der Natur!

Ziel einer Grunddatenerhebung (GDE) ist die Erfassung des Ausgangszustandes eines Fauna-Flora-Habitatgebietes (FFH-Gebiet) oder eines Vogelschutzgebietes (VSG) zur Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Dazu werden durch die GDE die im Gebiet auftretenden Anhang II-Arten und Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie einschließlich der Bewertung ihrer Erhaltungszustände erfasst.

Darüber hinaus erfolgt eine Dokumentation aktueller Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Lebensräumen und Populationen. Eine Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Pflege und Entwicklung der Populationen der erfassten Arten bzw. Lebensraumtypen ermöglicht eine zielgerichtete Verbesserung der Bestandssituation im betreffenden Gebiet.

Ist in einem ausgewiesenen FFH- oder Vogelschutzgebiet ein Vorhaben geplant, welches gemäß FFH-Richtlinie als „Projekt“ gilt, muss eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Zur Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen ermittelt die Verträglichkeitsuntersuchung zunächst welche Wirkfaktoren und –weiten von dem Vorhaben ausgehen.

Anschließend erfolgt anhand der Wirkräume die Gebietsermittlung. Im Folgenden wird für jedes FFH- oder Vogelschutzgebiet, welches innerhalb der Wirkräume liegt, eine FFH-Prognose erstellt. Können als Ergebnis erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden, erfolgt in einem weiteren, vertiefenden Schritt die Verträglichkeitsstudie, welche der Behörde als fachliche Basis zur FFH-Verträglichkeitsprüfung dient.

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Deckblatt_Furkert1Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dient der Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Zunächst stellt die UVS die aktuelle Situation der Umwelt, getrennt nach den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter einschließlich ihrer Wechselwirkungen dar. Auf dessen Basis ermittelt und bewertet die UVS insbesondere die Auswirkungen des betrachteten Vorhabens (in der Regel in mehreren Alternativen) auf die einzelnen Schutzgüter. Deren Wechselwirkungen werden ebenso thematisiert wie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der ermittelten Auswirkungen.

Die Untersuchung der Raumverträglichkeit und der Schutzgüter unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Zuge von Raumordnungsverfahren (ROV) erfolgt durch eine Raumverträglichkeitsstudie (RVS). Die RVS beschreibt hierzu die Raumwirkung eines Vorhabens und beurteilt raumbedeutsame Umweltauswirkungen des Vorhabens. Als Grundlage für diese Beurteilung werden als Umweltauswirkungen alle unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untereinander definiert.

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28217117_lDie Bauleitplanung (BLP) ist das zentrale Instrument zur städtebaulichen Entwicklung und dient der Lenkung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb der Städte und Gemeinden. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständig.

Der Vollzug der Bauleitplanung erfolgt zweistufig: Zunächst findet auf der ersten Stufe die vorbereitende Bauleitplanung statt. Dafür erstellt die Stadt bzw. Gemeinde den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadt-/ Gemeindegebiet. In der zweiten Stufe werden mit der verbindlichen Bauleitplanung Teilflächen der Stadt/ Gemeinde beplant. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Bebauungspläne, welche aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadt-/ Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt-/ Gemeinde in den Grundzügen dar. Dabei ist der Flächennutzungsplan den Zielen der Raumordnung anzupassen. Es wird die mittel- bis langfristige Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt.

Der Bebauungsplan enthält die verbindlichen, unmittelbar wirkenden Festsetzungen für einen Teilbereich des Stadt-/ Gemeindegebiets und muss den städtebaulichen Zielen entsprechen sowie der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dienen. Der Bebauungsplan wird im Normalfall aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt, ggf. kann aber auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Die möglichen Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen sich auf bauliche und sonstige Anlagen. Der Bebauungsplan erlangt seine Rechtskraft in dem die Stadt/ Gemeinde ihn als Satzung beschließt.

Im Regelverfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (sowohl Flächennutzungs- als auch Bebauungspläne) wird neben der Begründung auch ein Umweltbericht erstellt. Es handelt sich dabei um ein Instrument, zur Erläuterung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen sowie den Umgang mit den Umweltbelangen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und soll dabei Planungsalternativen anbieten.

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titeloeppDie ökologische Baubegleitung (ÖBB) dient der Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung. Dabei werden insbesondere die Anforderungen zum vorsorgenden Biotop- und Artenschutz berücksichtigt. Die zentrale Aufgabe der ÖBB stellt somit die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dar. Die zentrale Aufgabe der ÖBB gliedert sich in mehrere verschiedene Kategorien von Tätigkeiten. Vor Beginn der eigentlichen Tätigkeiten der ÖBB erfolgt eine Sichtung der Planunterlagen.

Dazu zählen u.a. die Genehmigungsbescheide einschließlich der umweltrelevanten Bestimmungen sowie die Unterlagen des landschaftspflegerischen Begleitplans. Anhand dieser Unterlagen erfolgt eine erste Auswertung bzw. Zusammenstellung von Restriktionen, Schutz- und Minimierungsmaßnahmen zum geplanten Vorhaben. Diese werden zeitlich und fachlich in den Bauablauf eingeordnet.

Die praktische Tätigkeit der ÖBB sieht neben der eigentlichen Begleitung der Bauausführung auch die Information der bauausführenden Firmen über naturschutzrelevante Vorgaben und Maßnahmen vor. Hierbei ist z.B. die Einrichtung von Bautabuzonen zu nennen oder auch das Einhalten zeitlicher Vorgaben aus dem Artenschutz. Während der Bauphase kontrolliert die ÖBB u.a. das Einhalten von Bautabuflächen sowie die Einhaltung von Schutz- und Minimierungsmaßnahmen. Ergeben sich während der Bauphase Hinweise auf spezielle, eventuell erst bei der Bauausführung erkennbare Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen findet auch hier eine Begleitung durch die ÖBB statt. Auch die eventuell notwendige Nachbilanzierung von Eingriffen, welche ebenfalls erst während der Bauphase absehbar sind, erfolgt durch die ÖBB.

Nach Beendigung der Bauphase begleitet die ÖBB z.B. die Abnahme von Bauleistungen zu Landschaftsbauarbeiten (Kompensationsmaßnahmen) oder übernimmt die Überwachung der Rekultivierung von Baubetriebs- und Baustelleneinrichtungsflächen.
Während der gesamten Tätigkeitsdauer kann die ÖBB mit umfassenden Kommunikationsaufgaben ausgestattet werden und regelmäßig oder bei Bedarf mit Behörden in direkten Kontakt treten. Abstimmungen mit dem Auftraggeber oder den bauausführenden Firmen werden vor allem bei der Teilnahme an Baubesprechungen durchgeführt. Neben den Tätigkeiten im Gelände werden durch die ÖBB auch regelmäßige Protokolle sowie ein Abschlussbericht zur Dokumentation des Bauablaufes erarbeitet.

Die ÖBB und deren umfangreiche Tätigkeiten ist somit die praktische Fortführung des in den Umweltgesetzen geforderten Vermeidungs- und Minderungsgebotes.

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IMG_9214Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Realisierung von Vorhaben, die einen Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) darstellen und leistet die erforderliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung (EAP). Ziel des LBP ist es dabei, die durch das geplante Vorhaben zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft darzustellen.

Um diese Eingriffe darzustellen, erfolgt in einem ersten Schritt die Ermittlung des Bestandes sowie dessen Bewertung. Dazu werden die entsprechenden Schutzgüter, wie z.B. Boden, Wasser, Flora und Fauna näher erfasst und beschrieben.

Häufig erfolgen hierzu u.a. Kartierungen zu den vorhandenen Biotoptypen und unterschiedlichen faunistischen Gruppen. Anschließend folgt die Darstellung der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens sowie deren Wirkweiten. Um die Folgen der Wirkfaktoren soweit wie möglich zu minimieren, werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen abgeleitet (Vermeidungsgebot gem. § 15 (1) BNatSchG). Bestehen unvermeidbare Beeinträchtigungen, ist ein Ausgleich oder Ersatz (§ 15 (2) BNatSchG) zu schaffen. Die rechtlichen Grundlagen zur Notwendigkeit der entsprechenden Planung ergeben sich ferner gem. § 17 (4) BNatSchG.

Neben der textlichen Beschreibung umfasst ein LBP auch die kartografische Darstellung des Bestandes, der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Lage und Beschaffenheit möglicher Ausgleichsflächen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss oder der Plangenehmigung wird der LBP zusammen mit dem Bauentwurf und ggf. weiteren erforderlichen Unterlagen rechtsverbindlich.

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Geoinformationssysteme (GIS) sind Softwarelösungen zur Erfassung, Digitalisierung, Auswertung und Visualisierung raumbezognener Informationen. Sie werden in verschiedenen Fachsparten mit Bezug zu räumlichen Fragestellungen eingesetzt, wie z. B. Umweltplanungen, Stadtplanungen, Logistik, Marketing oder Ressoucenmanagment.

Mit Geoinformationssystemen ist es unter anderem möglich gezielte Informationen zu Standorten aus der Verschneidung thematischer Layer zu erhalten, die optimale Erreichbarkeit von Standorten zu ermitteln oder die Verbreitung bestimmter Vorkommnisse darzustellen und nach ausgewählten Parametern gewichtet, auszuwerten.

Die Verarbeitung und Visualisierung der Rauminformationen erfolgt oftmals in 2-dimensionaler Form. Die Ergebnisse können in analogen Kartenwerken oder digital für z. B. Webanwendungen aufbereitet und dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe des Einsatzes von 3D-Anwendungen im GIS werden flächenbezogene Daten in Modellen verarbeitet. Auf diese Weise lassen sich z. B. Überschwemmungsbereiche bei Gewässerrenaturierungen oder Hochwasserschutzkonzepten simulieren oder Sichtbeziehungen für Landschaftsbildanalysen berechnen und anschaulich darstellen.

Neben der Digitalisierung analoger Aufzeichnungen und Kartierungen, beinhaltet die Datenerfassung und Auswertung auch fernerkundliche Methoden auf Grundlage von Luftbildern, Satellitenbildern und Laserscandaten. Dies spielt insbesondere bei großräumigen Untersuchungsgebieten und bei sich regelmäßig wiederholenden Erhebungen eine zunehmende Rolle. So können zum Beispiel auf Grundlage von definierten Parametern Rückschlüsse auf bestimmte strukturelle Veränderungen in Biotopflächen gezogen werden und die entsprechenden Kartierungen vor Ort gezielt durchgeführt werden.

CAD-Programme (Computer aided Design) werden für den Entwurf und die Konstruktion von Planungen eingesetzt. Der Raumbezug ist hier nicht zwingend aber je nach Einsatzgebiet möglich. Den Ursprung hat die CAD-Technologie im Maschinenbau, weshalb die Stärke dieser Anwendungen im maßstäblichen und exakten Konstruieren und Darstellen liegt. In Verbindung mit Bildbearbeitungssoftware lassen sich zudem aus den Konstruktionen ansprechende Entwurfsplanungen für Präsentationen gestalten

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